Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
der Junker & Auen GmbH
für die (kurzzeitige) Vermietung von Wohnungen und Dienstleistungen der Immobilienverwaltung
§ 1 Geltungsbereich
- Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen der
Junker & Auen GmbH
Weener Str. 104, 26826 Weener(nachfolgend „Vermieter“/„Verwalter“) und Unternehmern (§ 14 BGB) sowie Verbrauchern (§ 13 BGB) (nachfolgend einheitlich „Mieter“/„Dienstleistungsnehmer“).
- Abweichende Geschäftsbedingungen des Mieters werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, der Vermieter stimmt ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zu.
§ 2 Vertragsabschluss
- Angebote des Vermieters sind freibleibend.
- Der Mietvertrag kommt durch Buchungsbestätigung des Vermieters in Textform (z. B. E-Mail) zustande.
- Der Mieter ist verpflichtet, bei Buchung die Anzahl der unterzubringenden Personen anzugeben.
- Der Vertrag bezieht sich ausschließlich auf die im Vertrag benannte Unterkunft und den vereinbarten Zeitraum.
- Verwaltungsverträge kommen durch die schriftliche Vereinbarung auf dem Rahmenmietvertrag zustande.
§ 3 Mietgegenstand und -dauer (für Monteurunterkünfte und Hotelapartments)
- Der Mietgegenstand bleibt während der gesamten Mietdauer Eigentum des Vermieters.
- Eine geringere Belegung der Mietobjekte berechtigt nicht zur Reduzierung der Miete.
- Die Mietdauer ergibt sich aus der Buchungsbestätigung.
- Das Mietverhältnis endet automatisch mit Ablauf der vereinbarten Mietzeit.
- Eine Verlängerung bedarf der Zustimmung des Vermieters in Textform.
- Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
- Die Wohnung/Apartment ist am letzten Tag des Mietverhältnisses bis 09:00 Uhr zu verlassen.
§ 4 Besondere Leistungen
- Der Vermieter bietet umfassende Dienstleistungen im Rahmen der Verwaltung von Immobilien an. Diese umfassen insbesondere:
- Ausschreibung und Vermittlung von Mietobjekten, insbesondere an Monteure,
- Erstellung und Verwaltung von Mietverträgen sowie Abrechnungen,
- Betreuung der Ein- und Auszüge von Mietern,
- Übernahme der Kommunikation mit Mietern und anderen Parteien,
- Sicherstellung der Mietzahlung und Haftungsübernahme bei Schäden an der Immobilie oder am Inventar.
- Der Umfang der Dienstleistungen richtet sich nach den individuellen Bedürfnissen des Dienstleistungsnehmers und den vertraglichen Vereinbarungen. Änderungen am Leistungskatalog bedürfen der schriftlichen Vereinbarung.
- Der Vermieter steht Dienstleistungsnehmern und Mietern rund um die Uhr telefonisch zur Verfügung, um dringende Fragen und Anliegen zu klären.
§ 5 Preise und Zahlungsbedingungen
- Es gilt der vereinbarte Mietpreis.
- Gegenüber Verbrauchern verstehen sich Preise inklusive gesetzlicher Umsatzsteuer. Gegenüber Unternehmern verstehen sich Preise zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer.
- Sofern nicht anders vereinbart, sind Nebenkosten (Strom, Wasser, Heizung, Internet) in der Vermietung im üblichen Umfang enthalten.
- Im Rahmen der Immobilienverwaltung tragen die Dienstleistungsnehmer die laufenden Gebäudekosten (z. B. Grundsteuer, Abwasser usw.) sowie die Nebenkosten (Strom, Wasser, Heizkosten, Internet).
- Der Mietpreis ist spätestens zum Mietbeginn fällig, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
- Im Rahmen der Immobilienverwaltung gelten die im Rahmenvertrag vereinbarten Bedingungen.
- Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugsregelungen.
§ 6 Kaution
- Der Vermieter ist berechtigt, eine Kaution in angemessener Höhe zu verlangen.
- Die Kaution dient der Sicherung sämtlicher Ansprüche des Vermieters.
- Die Rückzahlung erfolgt innerhalb von 14 Tagen nach Mietende, sofern keine Ansprüche bestehen.
- Der Vermieter ist berechtigt, offene Forderungen oder Schadensersatzansprüche mit der Kaution zu verrechnen.
§ 7 Nutzung der Unterkunft
- Die Unterkunft darf ausschließlich zu Wohnzwecken genutzt werden.
- Die maximale Personenzahl darf nicht überschritten werden.
- Untervermietung oder Überlassung an Dritte ist ohne Zustimmung des Vermieters unzulässig.
- Gewerbliche Tätigkeiten in der Unterkunft sind nur mit ausdrücklicher Zustimmung gestattet.
- Die Hausordnung ist Bestandteil des Vertrages und verbindlich. Die Hausordnung ist dieser AGB angehängt (Seite 4). Eine Nichteinhaltung der Hausordnung und daraus resultierende Kosten können dem Mieter in Rechnung gestellt werden.
- Rauchen ist nur in ausgewiesenen Bereichen erlaubt.
- Tierhaltung bedarf der vorherigen Zustimmung.
§ 8 Pflichten des Mieters
- Der Mieter verpflichtet sich zu einem sorgsamen Umgang mit der Unterkunft.
- Schäden sind unverzüglich anzuzeigen.
- Der Mieter haftet für alle durch ihn oder in der Unterkunft wohnende Personen verursachten Schäden.
- Bei Verlust von Schlüsseln trägt der Mieter die erforderlichen Austauschkosten.
- Der im Haushalt anfallende Müll darf nur in die dafür vorgesehenen Müllsäcke entsorgt werden. Auf eine konsequente Trennung des Mülls ist zu achten. Sondermüll und Sperrgut gehören nicht in diese Müllsäcke. Sie sind nach der Satzung des jeweiligen Landkreises gesondert zu entsorgen.
- Der Mieter hat die Kosten, die für erheblichen Mehrverbrauch von Strom, Wasser und Gas entstehen, zu tragen.
- Die Unterkunft ist bei Auszug besenrein zu übergeben.
§ 9 Haftung
- Der Vermieter haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
- Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Vermieter nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.
- Die Haftung bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit bleibt unberührt.
- Für eingebrachte Gegenstände übernimmt der Vermieter keine Haftung, außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
§ 10 Mängelanzeige
- Mängel sind unverzüglich anzuzeigen.
- Der Vermieter erhält Gelegenheit zur Nachbesserung.
- Unterbleibt die rechtzeitige Anzeige, können Ansprüche ausgeschlossen sein, soweit gesetzlich zulässig.
§ 11 Stornierung und Vertragsbeendigung
- Stornierungen bedürfen der Textform.
- Die Kündigungsfrist beträgt drei Tage.
- Der Vermieter behält sich das Recht vor, bei Vertragsverletzungen oder Zahlungsverzug, Verträge fristlos zu kündigen.
§ 12 Gerichtsstand und Datenschutz
- Für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit Verträgen mit der Junker & Auen GmbH ist der Gerichtsstand der Sitz der Junker & Auen GmbH und damit Weener (Ostfriesland). Gerichtliche Auseinandersetzungen werden daher vor dem zuständigen Amts- oder Landgericht in Leer verhandelt.
- Für Mahnverfahren ist das zentral zuständige Amtsgericht für Niedersachsen maßgeblich, derzeit das Amtsgericht Uelzen.
- Die Junker & Auen GmbH verarbeitet personenbezogene Daten gemäß der Datenschutzerklärung, die auf der Website des Vermieters/Verwalters einsehbar ist (www.junker-auen.de).
§ 13 Schlussbestimmungen
- Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
- Änderungen oder Ergänzungen von Verträgen bedürfen der Schriftform.
- Salvatorische Klausel: Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein, bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt bestehen.